Platzordnung
- Das Veranstaltungsgelände wird um 07:00 Uhr morgens für Standplatzbetreiber und Besucher geöffnet. Um 14:00 Uhr nachmittags wird das Veranstaltungsgelände geschlossen.
- Den Standbetreibern und Besuchern stehen am Veranstaltungsgelände WCs gratis zur Verfügung.
- Die Standplätze sind mit Bodenbegrenzungslinien versehen, welche exakt einzuhalten sind.
- Das Aufbauen der Stände ist Freitags von 14:00-17:00 Uhr gestattet. Die Plätze werden von der Geschäftsleitung bzw. dessen Personal zugewiesen.
- Aufbau nur auf den am Boden markierten und mit einer Standplatznummer beschrifteten und vertraglich zugewiesenen Standplatz.
- Den Weisungen der Geschäftsleitung und deren Personal ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten
- Jeder Standbetreiber ist verpflichtet, seinen Standplatz so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat.
- Wandhydranten, Feuerlöscher sowie Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten müssen unbedingt freigehalten werden.
- Der Standbetreiber hat für die gesamte Dauer des Marktes deutlich sichtbar den Marktstand mit Namen und Anschrift des Standbetreibers und Standplatznummer zu kennzeichnen. (Anmeldeformular)
- Der Verkauf von Neuwaren ist strengstens verboten.
- Der Standbetreiber haftet für sämtliche Schäden, die er oder ein von ihm Beauftragter auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände verursacht.
- Das Betreten, sowie das Befahren des gesamten Veranstaltungsgeländes geschehen auf eigene Gefahr und Verantwortung.
- Der Veranstalter übt das Hausrecht am gesamten Veranstaltungsgelände aus.
- Das Betteln, Schaustellungen und Musikdarbietungen jeglicher Art sind am ganzen Veranstaltungsgelände strengstens verboten.
- Jegliche Lärmerregung oder Belästigung von Standbetreibern oder Besuchern ist am Veranstaltungsgelände ist untersagt.
- Auf dem Freigelände und dem Parkplatz gilt die StVO.
Der Veranstalter und Geschäftsleitung