Platzordnung

  1. Das Veranstaltungsgelände wird um 07:00 Uhr morgens für Standplatzbetreiber und Besucher geöffnet. Um 14:00 Uhr nachmittags wird das Veranstaltungsgelände geschlossen.
  2. Den Standbetreibern und Besuchern stehen am Veranstaltungsgelände WCs gratis zur Verfügung.
  3. Die Standplätze sind mit Bodenbegrenzungslinien versehen, welche exakt einzuhalten sind.
  4. Das Aufbauen der Stände ist Freitags von 14:00-17:00 Uhr gestattet. Die Plätze werden von der Geschäftsleitung bzw. dessen Personal zugewiesen.
  5. Aufbau nur auf den am Boden markierten und mit einer Standplatznummer beschrifteten und vertraglich zugewiesenen Standplatz.
  6. Den Weisungen der Geschäftsleitung und deren Personal ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten
  7. Jeder Standbetreiber ist verpflichtet, seinen Standplatz so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat.
  8. Wandhydranten, Feuerlöscher sowie Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten müssen unbedingt freigehalten werden.
  9. Der Standbetreiber hat für die gesamte Dauer des Marktes deutlich sichtbar den Marktstand mit Namen und Anschrift des Standbetreibers und Standplatznummer zu kennzeichnen. (Anmeldeformular)
  10. Der Verkauf von Neuwaren ist strengstens verboten.
  11. Der Standbetreiber haftet für sämtliche Schäden, die er oder ein von ihm Beauftragter auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände verursacht.
  12. Das Betreten, sowie das Befahren des gesamten Veranstaltungsgeländes geschehen auf eigene Gefahr und Verantwortung.
  13. Der Veranstalter übt das Hausrecht am gesamten Veranstaltungsgelände aus.
  14. Das Betteln, Schaustellungen und Musikdarbietungen jeglicher Art sind am ganzen Veranstaltungsgelände strengstens verboten.
  15. Jegliche Lärmerregung oder Belästigung von Standbetreibern oder Besuchern ist am Veranstaltungsgelände ist untersagt.
  16. Auf dem Freigelände und dem Parkplatz gilt die StVO.

Der Veranstalter und Geschäftsleitung